EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen

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